Archive for the ‘Allgemein’ category

Die Photovoltaikanlage im Steuerrecht

20. August 2011

Tja, nun bin ich auch betroffen. Ich habe eine Photovoltaikanlage geordert. Und der Vertreter sprach davon, dass man diese über 20 Jahre lang abschreiben kann und sogar die Mehrwertsteuer wiederbekommt! Toll …. Aber als ehemaliger Steuerrechtler wollte ich das genauer wissen. Ja, das EEG, das Erneuerbare-Energien-Gesetz, könnte ja so einiges bieten.

Aber fündig geworden bin ich ganz normal im Einkommensteuergesetz (EStG) wegen der Abschreibung und dem Umsatzsteuergesetz (UStG) wegen der Märchensteuer… Also mal von vorne 😉

Das UStG betrifft „Unternehmer“. Und jeder der „nachhaltig“ Einnahmen erzielt, ist erst einmal Unternehmer. Da ich nun mit der Photovoltaikanlage ein paar Jahre Strom einspeise und vergütet bekomme, ist dieses zu bejahen. Auf einen eventuellen Gewinn ist nach UStG übrigens nicht abzustellen. Ich bin also Unternehmer im Sinne der Umsatzsteuer. Damit habe ich entsprechende Rechte und Pflichten. Mein primäres Recht: der Vorsteuerabzug. Hierüber bekomme ich die USt des Kaufpreises wieder. Die Pflichten: regelmäßige Umsatzsteuererklärungen (idR jährlich) und die Versteuerung meiner Einnahmen. Ups – muss ich da 19% von meinem eingenommen Geld wieder abführen? Ne – der Energieversorger muss wissen, dass ich Unternehmer bin, dann zahlt er die oben drauf – meine „Rendite“ ist also nicht davon betroffen. 🙂

Einnahmen = Unternehmer = USt-Erklärung? Aber nicht immer! Das UStG führt im §19 die „Kleinunternehmerregel“. Wer wenig einnimmt, kann sich den ganzen steuerlichen Kram sparen. Es entfallen somit die lästigen Pflichten – aber eben auch die Rechte! Ich will aber meine Vorsteuer …. Ok, bleibe ich halt Unternehmer. Einen Strich könnte noch eine weitere Regel durch die Rechnung machen. Wenn meine Einnahmen komplett steuerfrei wären, könnte ich auch keine Vorsteuer abziehen. Sind sie aber nicht und daher bleibts beim Regelfall „Vorsteuer+Erklärungen“.

Aber wer vorher schon Kleinunternehmer war, muss etwas anderes berücksichtigen: das UStG kennt pro Person nur ein Unternehmen! Wenn die Photovoltaikanlage also regelbesteuert werden soll, dann werden auch die regelmäßigen eBay-Verkäufe oder Programmierarbeiten grundsätzlich steuerpflichtig … (eventuelle Steuerbefreiungen müssten dann geprüft werden). Also Vorsicht!

Nachdem ich also meine 19% Märchensteuer für den Kauf der Anlage wiederbekomme, die abzuführende Märchensteuer für die Einspeisung vom Versorger oben drauf kriege und also nur regelmäßig meine Steuerklärung machen muss, wäre noch zu klären, wie das mit der Abschreibung kommt.

Die Antwort liegt im EStG. Dieses gilt für alle „unbeschränkt Einkommersteuerpflichtigen“. Jemand mit Hauptwohnsitz in Deutschland ist das. Und damit dürfte dann die meisten sein, die sich eine PV-Anlagen aufs eigene Dach schrauben lassen… Per EStG greift der Staat nun für jeden verdienten Euro etwas ab. Auch hier gibt es Befreiungsvorschriften, die aber nicht zum Zuge kommen. Die Frage stellt sich nun nach dem Verdienst.

Mit dem Einspeisen von Strom in das Stromnetz gegen Geld nehme ich am gewerblichen Leben teil. Damit sind die Einspeisevergütungen Einnahmen aus Gewerbebetrieb (§15 EStG). (@myself: Vielleicht noch mal genauer subsummieren 😉 Der zu versteuernde „Verdienst“ ermittelt sich somit nach §4 und im einfachen Fall nach §4(3) EStG – der „Einnahme-Überschuss-Rechnung“. Also: alle Einnahmen abzüglich aller Ausgaben ergibt den Gewinn oder halt den Verlust, der dann mit allen anderen Einnahmen (z.B. Arbeitslohn, Künstlerhonorar, Mieteinnahmen, …) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wird.

Also alle Einnahmen: mmh, da wäre nur die brutto-Einspeisevergütung.

Und die Ausgaben? Der direkte Geldabfluss: die USt auf die Einspeisevergütung, die ich ja ans Finanzamt abführen muss. Eventuelle Ausgaben für eine PV-Versicherung, …. falls mal eine Wartung fällig wird … Finanzierungskosten (Zinsen, falls ich die Anlage fremdfinanziere) … Und dann noch die „umgelegten Ausgaben“ – die „Abschreibung für Abnutzung“ oder kurz AfA. Die kann ich gem. §7 EStG ansetzten und zwar so, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Nutzungsdauer umgelegt werden. Die Anschaffungskosten sind hier der Netto-Preis, da ich als (USt)-Unternehmer die Märchensteuer ja nicht selber tragen muss. Die Nutzungsdauer wurde mal mit 20 Jahren festgelegt. Die Abschreibung kann mittlerweile nur noch linear erfolgen, so dass ich 5% jährlich abschreiben kann. Wobei allerdings monatsgenau zu rechnen ist.

Spitze, habe ich also auch die Abschreibung gefunden. Aber halt – da gibt es noch eine: Zur Förderung kleiner Betriebe (so wie mein PV-Betrieb) hat der Gesetzgeber die Förderung nach §7g EStG „Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe“ eingeführt. Mal genauer ansehen: „Steuerpflichte können für zukünftige Anschaffungen von beweglichen abnutzbaren Wirtschaftsgütern bis zu 40% der AK abziehen, wenn [der Betrieb klein ist, also bei einer 4(3)-Rechnung nicht mehr als 100.000 Euro jährlich rausspringen.“ Klingt gut, wenn es da nicht heißen würde „zukünftig“. Also im folgenden Jahr…. Also für alle, die die PV noch planen: wenn der Auftrag dieses Jahr rausgeht, aber erst im nächsten Jahr realisiert wird, wird das für Euch interessant! Aber dieser Abzug verschiebt nur die Kosten – der im Vorjahr abgezogene Betrag ist im Investitionsjahr wieder drauf zu rechnen. Schade …

Aber noch einen im 7g: nach Absatz 5 können zusätzlich zur regulären (monatsgenauen) AfA weitere 20% in den ersten fünf Jahren abgesetzt werden! (Was dann natürlich nicht das Abschreibungsvolumen erhöht. Die Anlage ist dann schneller abgeschrieben.) Mal genauer ansehen:

  1. abnutzbar
  2. beweglich
  3. Wirtschaftsgut (WG) des Anlagevermögens
  4. Voraussetzungen des Absatzes 6:
    1. Kleinbetrieb wie vor (4(3)-Überschuss 100.000 €; 4(1)-Bilanz-Betriebsvermögen bis 235.000 €)
    2. WG im Anschaffungs- und Folgejahr im Inland
    3. fast ausschließlich betrieblich genutzt

Also:

  • „abnutzbar“: jepp, sonst könnte ich das ja gar nicht linear abschreiben (bND=20Jahre)
  • „WG des AV“: jepp, will die Anlage ja betreiben
  • „Kleinbetrieb“: so groß ist meine PV auch wieder nicht, also ja.
  • „Inland“: da steht mein Haus, also auch ok
  • „betriebliche Nutzung“: sowohl das Einspeisen von Strom bringt Geld als auch der Eigenverbrauch (!). Damit 100% „betriebliche“ Nutzung.
  • „beweglich“????? Die ist doch fest am Dach! Aber halt nicht fest genug 🙂 Man könnte sie abmontieren ohne dass die PV oder das Haus Schaden nehmen würde. Damit liegt ein „Scheinbestandteil“ des Hauses vor und die PV bleibt „beweglich“ – puh …. Also auch ok.

Damit habe ich eine zusätzliche Abschreibungsmöglichkeit gefunden.

Dem Gewerbesteuerrecht widme ich mich jetzt hier nicht. Ein paar Links müsste ich noch einpflegen … Aber noch kurz eine Anregung wegen der Finanzierungskosten: Wenn zusätzlich zur PV beispielsweise noch ein Auto oder eine neue Heizung fällig wird und nicht beides direkt bezahlt werden kann, dann bitte die PV finanzieren, da diese Zinsen bei der ESt abgesetzt werden können. Bei Auto und Heizung ist das eher unwahrscheinlich … Ein nachträgliches Ändern müsste gehen (ich meine, da gab es mal einige BFH-Urteile), werden aber bestimmt nicht so einfach geschluckt …

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10 vor Weihnachten

24. November 2010

Die 10 Blechbläser von NiederrheinBrass mit dem Schlagwerker Rolf Hildebrandt werden die Kirchenmauern wieder ordentlich zum Wackeln bringen. Das Programm ist wie immer abwechslungsreich: Zwischen Bach und Big-Band-Sound sollen die Konzertbesucher auch selbst mitsingen bei alten wohl bekannten Advents- und Weihnachtsliedern.

So 05.12.2010 (2.Advent) 17:00: Ev.Stadtkirche Moers
So 12.12.2010 (3.Advent) 17:00: Ev.Dorfkirche Vluyn

Eintritt frei.

Weitere Infos unter www.NiederrheinBrass.de

Probleme mit dem Gerüstbauer

31. Juli 2010

Es ist ja doch interessant, was Gerüstbauer sich ausdenken, um die Kunden zu verar***

Wir haben unsere strassenseitige Hausfront gedämmt und uns vom Gerüstbauer Schürzeberg aus Viersen ein Gerüst aufstellen lassen. Es fehlten:

  • die abgemachte Aussockelung, damit die Verlängerung des Dachüberstands gemacht werden konnte
  • eine Leiter für den Einstieg
  • die Beleuchtung des Gerüsts
  • laut Putzer eigentlich sogar die „Boards“ – eine Absicherung gegen herunterfallene Kleinteile

Das feinmaschige Netz, was wegen der Putzarbeiten benötigt wird, kam auch erst nach telefonischer Nachfrage zwei Tage später – nachdem der Putzer zum ersten mal da war …

Aber berechnet wurde natürlich alles – inklusive einer Genehmigung der Stadt.

Mit dieser Genehmigung, die im Amtsdeutsch „Erlaubnis zur Sondernutzung des öffentlichen Strassenraumes“ heißt, hat es folgende Bewandnis: der Bauherr – also ich – muss diese bei einer Kontrolle des Ordnungsamtes vorweisen können. Hätte der Gerüstbauer diese also besorgt, hätte er sie mir aushändigen müssen. Ob er sie überhaupt eingeholt hatte …. wurde mir zumindest nicht nachgewiesen.

Glücklicherweise verfügte ich über ein zweites Angebot von Schürzeberg und konnte eine Differenz ermitteln, die ich dann zurückgehalten hatte. Dafür revangierte dieser sich, indem er ohne Rücksprache das Gerüst früher abbaute.

Aber da unser Putzer früh genug fertig war, kam uns das schon fast gelegen – hatten wir doch so früher das Teil vom Hals 😉

Ikea? Nie wieder!!

17. April 2007

Letzte Woche war ich auf der Suche nach ein paar Möbeln und da bot sich auch der Besuch bei Ikea an. Meinem ersten Besuch bis dato. Ich habe ja nichts dagegen, wenn einem ein „Rundgang“ angeboten wird, aber wenn der Kunde nur auf diesem Rundgang gehen kann und darüber durch den ganzen Laden muss, ist dies sehr verärgerlich. Mein Unmut steigerte sich mit jeder Biegung, um endlich nach einer viel zu langen Zeit in diesem Gefängnis. Zwischendurch kam ich zu dem Schluss, dass ich sogar, wenn ich denn dort etwas gefunden hätte, die Ware dort zurückgelassen hätte.
Als ich nach einer Ewigkeit an der Kasse ankam, war mir klar: NIE WIEDER IKEA!!!

1&1 – 3DSL …. Profiseller

5. Januar 2007

Ich hatte ja bereits geschrieben, dass ich einen 3DSL-Anschluß habe. Ich hatte mir seinerzeit das Angebot noch etwas günstiger gemacht: ich war ohnehin als Profiseller angemeldet, da hatte ich dann noch die Provision eingestrichen. Aber anscheinend kommt 1&1 nicht ganz mit seiner EDV klar – warum sonst, sollte mir meine eine Provision gestrichen und der Auftrag storniert werden? Wohlgemerkt – der Anschluß ist schon seit einigen Wochen im Einsatz und die ersten Rechnung wurde auch schon bezahlt!

19% – 16% = 2,6%

2. Januar 2007

Seit dem 1.1.2007 gilt in Deutschland der neue Mehrwertsteuersatz von 19% für „normale“ Güter (der ermäßigte Steuersatz für Bücher, Lebensmittel etc. ist nicht geändert worden). Von vormals 16% auf 19% – und die Differenz soll nur 2,6% betragen?

Ja – denn diese Steuersätze beziehen sich auf den Nettobetrag. Man spricht aber (als Nicht-Unternehmer) von den Bruttobeträgen.

Also müssen wir erst einmal den Nettobetrag ausrechnen: der Bruttobetrag berechnet sich als Summe von Nettobetrag und Steuer, also brutto = netto + MwSt. Die Steuer bezieht sich auf den Nettobetrag (bis Silvester also netto x 16%). Somit ergibt sich brutto = netto + 16% netto = 1,16 netto. Und damit netto = brutto / 1,16. Auf diesen Nettobetrag kommen nun 19% Mehrwertsteuer, es ergibt sich also brutto(neu) = 1,19 x brutto(alt) / 1,16. Der Faktor beträgt also ausgerechnet 1,02586… und die Steigerung eben 2,586 oder vereinfacht 2,6%.

1&1 – 3DSL …. endlich läufts

22. Dezember 2006

Ich hatte bei 1&1 mein neues DSL-Paket „3DSL“ bestellt. Allerdings mit drei verschiedenen Adressen: meine Rechnungsanschrift, die Anschrift des Telefonanschlusses und die Lieferadresse der Hardware. Tja – leider konnte man keine drei Adressen angeben. Da habe ich kurzerhand per Kontaktformular die Lieferadresse hinterher gemailt. …. böser Fehler … Nach sechs (!) Tagen kam eine Reaktion, dass die Information wohl die falsche Abteilung erreicht hatte und nun weitergeleitet worden sei. … Ich habe vorsichtshalber mal angerufen. Zu recht! Die Lieferadresse war natürlich nicht da und das Paket schon raus. Ich habe die Paketnummer des Lieferservice bekommen und da mal angerufen und denen die Sache erklärt. ….

Hat aber nichts geholfen!

Schließlich kam eine eMail, dass der Auftrag storniert worden sei. „Adresse falsch“

Tja, direkt wieder anrufen. Erneutes Beauftragen (ging glücklicherweise schnell) und erklären.

Eine Woche später war immer noch nichts da. Also wieder angerufen. Das Paket lag mal wieder wegen falscher Adresse im Auslieferungslager. Und wieder beim Lieferservice anrufen. Diesmal stimmte gar nichts von der Adresse. Also noch mal Rücksprache bei 1und1, ob ich da die falsche Paketnummer bekommen hätte. Nö – die stimmte. Haben die vielleicht einen anderen Kunden, der noch ein Paket erwartet mit diesem Namen? Nö, auch nicht. Also wieder beim Lieferservice anrufen und das ganze klären ….

Halt! Nicht noch mal den gleichen Fehler machen!

Gar nicht erst versuchen zu erklären, was Sache ist – ich habe denen nur gesagt, dass die das Paket an die eine Adresse schicken sollen. Mehr nicht. Und??? Es kam schließlich an. …

Fein – war alles drin. Und was ich gut fand: die FritzBox wird per default mit 128bit WPA Aktivierung ausgeliefert. Endlich das Ende der voreingestellten Unsicherheit… Mein Schleppi konnte sich auch gut mit der FritzBox per WLAN verbinden. Aber Internet? Neee – keine Spur.

Also wieder Anrufe tätigen – die Hotline von 1und1. Prima – hat nur fünf Anläufe gedauert, den Sprachcomputer dazu zu bewegen, mir einen Techniker zu geben!

Aber die gute Frau hatte wenigstens Ahnung. DSL sei noch geschaltet und von denen aus sollte alles funktionieren. Sie fragte mich, ob wir mehrere TAE-Buchsen hätten. (? Hää? Wieso auf einmal das?) Der Splitter dürfe nur an die erste und einzige angeschlossen werden. Ab in den Keller und die zweite abklemmen. Und?

HURRA!!! Es läuft! Und wie …. die bildüberladenen Seiten von 1und1 kamen fast komplett nach dem Aufruf. Tja, DSL 16.000 ist schon fein 🙂

So, mein erstes Blog geht online.

13. November 2006

Dazu habe ich einfach mal bei wordpress.com ein kostenloses Konto eröffnet. Ging ganz einfach: gewünschten Name eingeben, die eigene eMail-Adresse (fürs Passwort), einen Blog-Titel und die AGB-Bestätigung.
Danach kam dann eine Bestätigungsmail für das Konto – einfach den Link anklicken und fertig.

Ok, das Passwort sollte ich schon noch ändern … Einloggen und links oben „My Account | Edit Profile“ wählen und die Klamotten eintragen.

Mal sehen, was ich sonst noch so finde ….

Themes
Tja, das Standardaussehen ist …. „funktional“. Mal sehen, wie man das Theme ändert und was es so gibt. Die Auswahl ist recht überschaubar. Einfach auf einen der Screenshots klicken und man hat es für sich übernommen. Mal sehen, ob ich in Zukunft mal ein eigenes schreibe … (ok, gem. FAQ ist das nicht vorgesehen. Workaround: Sandbox-Theme + eigene CSS).

Autoren
Cool – ich kann andere WordPress.com-User als Autoren hinzufügen …. Kann ich ja nutzten, um meiner Band (http://www.NiederrheinBrass.de) mal ein gemeinsames Blog zur Verfügung zu stellen …